Fördermittel
BAFA – Förderung des unternehmerischen know-hows
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die „Förderung unternehmerischen know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe durch Unternehmensberatungen“.
Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung neu ausgerichtet.
Die neue Förderung richtet sich an:
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- (Jungunternehmen)Unternehmen ab dem dritten Jahr (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des Unternehmens.
Fördersätze in Bayern für Bestandsunternehmen und Existenzgründer 50% (Bemessungsgrundlage 3.000,– bis 4.000,– Euro)
90% für Unternehmen in Schwierigkeiten (Bemessungsgrundlage 3.000,– Euro)
Achtung: Jung- und Bestandsunternehmen können mehrere allgemeine Beratungen und zusätzlich mehrere spezielle Beratungen, Unternehmen in Schwierigkeiten können mehrere Unternehmenssicherungs- und zusätzlich mehrere Folgeberatungen fördern lassen – jedoch nur im Rahmen der Bemessungsgrundlage.
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching (IHK)
Mit dem Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Programm Bayern können Sie unsere professionale Unternehmens- und Gründungsberatung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen. Bis zu 70 % der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden.
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